Restschuldbefreiung - eine neue Chance für redliche Schuldner - Broschüre BMJV
Vordrucke des BMJV zur Restschuldbefreiung: Mit der Insolvenzordnung, (InsO) vom 1. Januar 1999 hat der Gesetzgeber die so genannte Restschuldbefreiung eingeführt, die für jeden redlichen Schuldner nach einer derzeit sechsjährigen Verfahrensdauer die Befreiung von den restlichen Verbindlichkeiten eröffnet.
Formulare und Merkblätter für das Insolvenzverfahren, Justiz NRW