Die novellierte Fassung der ReNoPat-Ausbildungsverordnung nebst Ausbildungsrahmenplan wurde am 11.09.2014 im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt zum 01.08.2015 in Kraft.
Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten der novellierten Verordnung bereits bestehen, können nach der neuen Verordnung fortgesetzt werden, wenn die Vertragsparteien dies vereinbaren und noch keine Zwischenprüfung abgelegt wurde.
Im Rahmen der betrieblichen Ausbildung wir mehr Wert auf die Mandanten- oder Beteiligtenbetreuung gelegt, den Fachangestellten wird die Entwicklungen im elektronischen Rechtsverkehr sowie Grundzüge des Wirtschaftsrechts vermittelt und dem zunehmenden grenzüberschreitenden Rechtsverkehr Rechnung getragen, indem die Auszubildenden Grundzüge des Europarechts sowie der englischen Sprache vermittelt bekommen sollen.
Die Zwischenprüfung soll am Anfang des zweiten Ausbildungsjahres in den Bereichen Kommunikation und Büroorganisation sowie Rechtsanwendung durch schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von jeweils 60 Minuten abgelegt werden.
Die Abschlussprüfung erfolgt in den Prüfungsbereichen Geschäfts- und Leistungsprozesse, Mandantenbetreuung, Rechtsanwendung, Vergütung und Kosten sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Hierbei soll der Bereich Mandantenbetreuung durch ein fallbezogenes Fachgespräch mit der Dauer von höchstens 15 Minuten unter Berücksichtigung der englischen Sprache geprüft werden. Die Bewertung des Fachgesprächs geht mit 15 % in die Gesamtnote der Abschlussprüfung ein. Die übrigen Prüfungsbereiche werden anhand von schriftlichen Aufgaben abgeprüft, für die insgesamt 360 Minuten Prüfungszeit zur Verfügung stehen. Wesentliche Neuerung für die Berufsschulen wird sein, dass ab dem 01.08.2015 nicht mehr wie gewohnt „Fächer“ unterrichtet werden, sondern den Auszubildenden im Rahmen von Lernfeldern eine gesamte Handlung vermittelt werden soll.