Notwendige Beiladung bei Klagen gegen die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos (Wed, 20 Feb 2019)
NV: Klagt die Kapitalgesellschaft gegen die Feststellung des steuerlichen Einlagekontos, sind die Gesellschafter zu diesem Verfahren nicht notwendig beizuladen (Rn.16)(Rn.17)(Rn.18)(Rn.19).
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Verdeckte Gewinnausschüttung - Angemessenheit von Beraterhonoraren (Wed, 20 Feb 2019)
1. NV: Eine Vereinbarung, die angesichts der umfänglichen wie unbestimmten Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen weder das "Ob" noch das "Wie" bzw. "Wann" der vertraglichen
Leistungserbringung bestimmen lässt, hält einem steuerrechtlichen Fremdvergleich nicht stand (Rn.15) (Rn.19)(Rn.23).2. NV: Die Höhe des nach Vertragsabschluss erfolgten Mittelabflusses hat keine
Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung (Rn.18).
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Zur Passivierung stornobehafteter Vermittlungsprovisionen und Aktivierung des diesen Leistungen zuzuordnenden Aufwands (Wed, 20 Feb 2019)
NV: Aufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit Provisionsvorschüssen stehen, sind nicht zu aktivieren, wenn kein Wirtschaftsgut entstanden ist (Anschluss an das BFH-Urteil vom 26. April
2018 III R 5/16, BFHE 261, 326, BStBl II 2018, 536) (Rn.29) (Rn.30) (Rn.34).
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Keine Klagestattgabe allein aufgrund unterbliebener Übersendung der Steuerakten durch das FA (Wed, 20 Feb 2019)
1. NV: Allein der Umstand, dass das FA die Steuerakten nicht nach einmaliger formularmäßiger Aufforderung des FG übersendet, berechtigt das FG nicht zur Klagestattgabe (Rn.11) (Rn.12).2. NV: Vor
einer Entscheidung nach den Regeln der Feststellungslast hat das FG sich um eine Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts zu bemühen (Rn.13).
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Zum Fehlen von Entscheidungsgründen i.S. von § 119 Nr. 6 FGO (Wed, 20 Feb 2019)
1. NV: Das Fehlen von Entscheidungsgründen ist ein Verfahrensmangel i.S. von § 119 Nr. 6 FGO, auf dem das angefochtene Urteil beruht, und führt grundsätzlich unter Aufhebung der Vorentscheidung zur
Zurückverweisung der Sache an das FG zur erneuten Verhandlung und Entscheidung (Rn.25).2. NV: Wenn das übergangene Angriffs- oder Verteidigungsmittel ungeeignet war und eine erneute Entscheidung des
FG deshalb nur zu einer Bestätigung des Urteils führen könnte, kann das Revisionsgericht ...
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Auslegung von Willenserklärungen (Wed, 20 Feb 2019)
1. NV: Die Auslegung von Willenserklärungen ist objektiv willkürlich, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr
nachvollziehbar ist (Rn.16).2. NV: Die Auslegung eines Vertrags darf nicht widersprüchlich sein; sie darf sich auch nicht auf widersprüchliche Annahmen stützen. Beruht das Urteil auf zwei Annahmen,
die sich gegenseitig ausschließen, ist es insgesamt nicht mehr nachvollziehbar (Rn.17)(Rn.18).
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Teilweise Parallelentscheidung zu BFH-Urteil vom 4.12.2018 IX R 14/18: Auslegung von Willenserklärungen (Wed, 20 Feb 2019)
1. NV: Die Auslegung von Willenserklärungen ist objektiv willkürlich, wenn das Gericht anerkannte Auslegungsgrundsätze in einem Maße außer Acht lässt, dass seine Entscheidung nicht mehr
nachvollziehbar ist (Rn.16).2. NV: Die Auslegung eines Vertrags darf nicht widersprüchlich sein; sie darf sich auch nicht auf widersprüchliche Annahmen stützen. Beruht das Urteil auf zwei Annahmen,
die sich gegenseitig ausschließen, ist es insgesamt nicht mehr nachvollziehbar (Rn.16).
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Ortsübliche Miete - EOP-Methode - Schätzung (Wed, 20 Feb 2019)
1. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann nicht auf der Grundlage statistischer Annahmen mit der sog. EOP-Methode bestimmt werden (Anschluss an BGH-Rechtsprechung) (Rn.18)(Rn.19).2. Lassen sich
vergleichbare Objekte nicht finden, muss das Gericht einen erfahrenen und mit der konkreten örtlichen Marktsituation vertrauten Sachverständigen, z.B. einen erfahrenen Makler, beurteilen lassen,
welchen Miet- oder Pachtzins er für angemessen hält (Rn.23).
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Keine Übertragung einer Rücklage nach § 6b EStG ohne Abzug von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Reinvestitionswirtschaftsguts (Wed, 20 Feb 2019)
1. Eine Rücklage nach § 6b EStG darf vor der Anschaffung oder Herstellung eines Reinvestitionswirtschaftsguts nicht auf einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen übertragen werden (Rn.22)(Rn.24).2.
Ein Veräußerungsgewinn, der in eine Rücklage nach § 6b EStG eingestellt worden ist, kann in einen anderen Betrieb des Steuerpflichtigen erst in dem Zeitpunkt überführt werden, in dem der Abzug von
den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Reinvestitionswirtschaftsguts des anderen Betriebs ...
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Zur Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Rahmen einer grenzüberschreitenden Betriebsaufspaltung (Wed, 20 Feb 2019)
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten und zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:1. Sind die Grundsätze der Betriebsaufspaltung in grenzüberschreitenden Sachverhalten nur dann
anzuwenden, wenn es zu einer Schmälerung des inländischen Steueraufkommens kommt (Rn.5)(Rn.7)?2. Welche Folgerungen ergeben sich hieraus für Sachverhalte, in denen kein Abkommen zur Vermeidung einer
Doppelbesteuerung besteht (Nicht-DBA-Fälle) sowie dann, wenn ein solches Abkommen besteht (DBA-Fälle)? ...
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