Zur Auslegung des Klagebegehrens bei mündlicher Verhandlung in Abwesenheit der Klägerin (Thu, 21 Jan 2021)
1. NV: Ein Urteil ist verfahrensfehlerhaft ergangen, wenn das Gericht bei der Formulierung der Anträge für den in der mündlichen Verhandlung nicht vertretenen Kläger dessen Klageziel nicht
vollständig erfasst, aber in den Gründen über den so formulierten Klageantrag hinausgeht.(Rn.24)(Rn.26)2. NV: Bei der Entscheidung über einen Antrag auf Verlegung des Termins zur mündlichen
Verhandlung kann gegebenenfalls auch zu berücksichtigen sein, ob sich der Antrag auf eine Sitzung des Senats oder ...
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Keine Anwendung von § 129 AO auf die maschinelle Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nach § 90 Abs. 1 bis 3 EStG (Thu, 21 Jan 2021)
NV: § 129 AO ist auf das in § 90 Abs. 1 bis 3 EStG beschriebene Verfahren der maschinellen Gewährung und Rückforderung von Altersvorsorgezulagen nicht anwendbar, weil es in diesen
Verfahrensabschnitten noch am Erlass eines Verwaltungsakts fehlt.(Rn.9)(Rn.11)(Rn.13)
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Erfordernis und Glaubhaftmachung einer ladungsfähigen Anschrift (Thu, 21 Jan 2021)
1. NV: Liegen infolge eines fehlgeschlagenen Zustellversuchs konkrete Anhaltspunkte dafür vor, dass die angegebene Adresse keine Anschrift ist, an die das Gericht förmliche Zustellungen bewirken
kann, ist der Kläger gegebenenfalls zu einer Glaubhaftmachung seiner Angaben verpflichtet, damit die Klage den Anforderungen des § 65 Abs. 1 Satz 1 FGO genügt.(Rn.43)2. NV: Einwände gegen die
Untersagung der weiteren Vertretung gemäß § 62 Abs. 3 Satz 3 FGO können nur geltend gemacht werden, wenn die ...
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Organschaft und vororganschaftliche Rücklagen (Thu, 21 Jan 2021)
NV: Sieht ein Gewinnabführungsvertrag mit einer GmbH als Organgesellschaft die Möglichkeit des Verlustausgleichs durch Auflösung vororganschaftlicher Rücklagen vor, verstößt dies gegen § 17 Abs. 1
Satz 2 Nr. 2 KStG i.V.m. § 302 Abs. 1 AktG.(Rn.11)(Rn.12)
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Grundstücksschenkung und Gleichstellungsverpflichtung (Thu, 21 Jan 2021)
1. NV: Die grunderwerbsteuerrechtlichen Grundsätze über die Zusammenschau von Befreiungsvorschriften finden im Schenkungsteuerrecht keine Anwendung.(Rn.21)2. NV: Wer lediglich über einen
Eigentumsverschaffungsanspruch verfügt, aber nicht Eigentümer ist, kann das Eigentum nicht im Wege der Schenkung übertragen.(Rn.27)(Rn.31)(Rn.16)
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Berücksichtigung der Instandhaltungsrückstellung bei der Grunderwerbsteuer (Thu, 21 Jan 2021)
Beim rechtsgeschäftlichen Erwerb von Teileigentum ist der vereinbarte Kaufpreis als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Instandhaltungsrückstellung zu
mindern.(Rn.14)(Rn.16)(Rn.20)(Rn.23)
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