Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22 - Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Thu, 17 Apr 2025)
NV: Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Australien
2015, DBA-Taiwan 2011; Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Malaysia 2010, DBA-China 2014, DBA-Schweden 1992, DBA-Indien 1995, DBA-Kanada 2001, DBA-Korea 2000 und Art. 13 Abs. 4 Nr. 2 DBA-Frankreich
1959/2015 sein.(Rn.18)(Rn.22)(Rn.23)(Rn.24)(Rn.27)(Rn.29)(Rn.32)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 12.12.2024 - VI R 25/22 - Keine Arbeitgebereigenschaft einer Betriebsstätte nach Abkommensrecht (Do, 17 Apr 2025)
NV: Die ausländische Betriebsstätte einer im Inland ansässigen rechtlich selbständigen Person kann nicht Arbeitgeber im Sinne der Art. 14 Abs. 2 Buchst. b DBA-Großbritannien 2010/2014, DBA-Australien
2015 und Art. 15 Abs. 2 Buchst. b DBA-Schweden 1992, DBA-Kanada 2001, DBA-Italien 1989 sein.(Rn.18)(Rn.22)(Rn.23)(Rn.24)(Rn.27)(Rn.29)(Rn.31)
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Verfahrenspflichten des FG bei angeordneter Betreuung (Do, 17 Apr 2025)
1. NV: Auch ein Beteiligter, für den eine Betreuung angeordnet ist, kann prozessfähig sein, sofern für den Aufgabenbereich der Prozessführung kein Einwilligungsvorbehalt besteht.(Rn.5) 2. NV: Der
Aufgabenbereich "steuerrechtliche Angelegenheiten" kann auch Teil anderer Aufgabenbereiche sein, zum Beispiel bei Anordnung einer Betreuung für die Aufgabenbereiche "Vermögenssorge" oder
"Behördenangelegenheiten".(Rn.11) (Rn.12) 3. NV: Soweit eine gerichtliche Zustellung den Aufgabenkreis des ...
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Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Bonuszahlungen im sogenannten Zentralregulierungsgeschäft (Do, 17 Apr 2025)
1. NV: Preisnachlässe, die ein Zentralregulierer seinen Anschlusskunden für den Bezug von Waren von bestimmten Lieferanten gewährt, mindern nicht die Bemessungsgrundlage für die Leistungen, die der
Zentralregulierer gegenüber den Lieferanten erbringt, und führen dementsprechend auch nicht zu einer Berichtigung des Vorsteuerabzugs beim Anschlusskunden (Anschluss an die Urteile des
Bundesfinanzhofs vom 03.07.2014 - V R 3/12, BFHE 246, 258, BStBl II 2015, 307; vom 29.08.2024 - V R 20/23, ...
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Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 13.11.2024 XI R 5/23 - Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (II) (Do, 17 Apr 2025)
1. NV: Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage
nach § 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt
worden ist (Bestätigung der Rechtsprechung).(Rn.14) 2. NV: Das Einräumen der Möglichkeit zur Weiternutzung ...
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Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 03.12.2024 IX R 2/24 - Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts (Do, 17 Apr 2025)
NV: Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig
zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.(Rn.14) (Rn.16) (Rn.19)
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Zum Leistungsaustausch eines Fitnessstudios im Lockdown (I) (Do, 17 Apr 2025)
1. Wurde für eine vereinbarte Lieferung oder sonstige Leistung ein Entgelt entrichtet, die Lieferung oder sonstige Leistung jedoch nicht ausgeführt, tritt die Minderung der Bemessungsgrundlage nach
§ 17 des Umsatzsteuergesetzes nicht schon dann ein, wenn ein Rückzahlungsanspruch des Zahlenden besteht, sondern erst dann, wenn das bereits gezahlte Entgelt tatsächlich zurückgezahlt worden ist
(Bestätigung der Rechtsprechung).(Rn.31) (Rn.35) 2. Das Einräumen der Möglichkeit zur Weiternutzung ...
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Nur noch anteiliger Schuldzinsenabzug bei unentgeltlicher Übertragung eines Teils des Vermietungsobjekts (Do, 17 Apr 2025)
Überträgt der bisherige Alleineigentümer an einem Vermietungsobjekt einen Miteigentumsanteil unentgeltlich und behält dabei die aus der Anschaffung resultierenden Verbindlichkeiten vollständig
zurück, sind die auf den übertragenen Miteigentumsanteil entfallenden Schuldzinsen nicht als (Sonder-)Werbungskosten berücksichtigungsfähig.(Rn.14) (Rn.16) (Rn.19)
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Kein Werbungskostenabzug bei Umzug des Steuerpflichtigen wegen Einrichtung eines Arbeitszimmers (Do, 17 Apr 2025)
Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig.(Rn.16)
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Ertragsteuerrechtliche Abziehbarkeit von Vermögensabschöpfungen (Do, 17 Apr 2025)
Geldauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 der Strafprozessordnung (StPO) sind gemäß § 12 Nr. 4 des Einkommensteuergesetzes vom Abzug ausgeschlossen.(Rn.16) (Rn.18)
Für Wiedergutmachungsauflagen nach § 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 StPO sowie für die Einziehung von Taterträgen nach § 73 des Strafgesetzbuchs in der ab dem 01.07.2017 geltenden
Fassung gilt das Abzugsverbot hingegen nicht.(Rn.19) (Rn.20) (Rn.24)
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