Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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juris BFH-Rechtsprechung

Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026  III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter (Thu, 30 Jul 2026)
1. NV: Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.(Rn.20)(Rn.30)(Rn.33)2. NV: Die Absolvierung einer 520 Stunden umfassenden Ausbildung zum Rettungssanitäter mit abschließender Prüfung führt noch nicht zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.(Rn.20)(Rn.39)(Rn.42)3. NV: Die Legaldefinition ...
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Teilweise inhaltsgleich mit dem BFH-Urteil vom 22.04.2026  III R 7/24 - Kindergeld trotz Vollzeiterwerbstätigkeit während der Ausbildungsplatzsuche nach Ausbildung zum Rettungshelfer und zum Rettungssanitäter (Do, 30 Jul 2026)
1. NV: Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.(Rn.14)(Rn.18)(Rn.25)(Rn.26)2. NV: Der Besuch eines 160 Stunden umfassenden Rettungshelferlehrgangs und die 520 Stunden umfassende Ausbildung zum Rettungssanitäter jeweils mit abschließender Prüfung führen noch nicht zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gemäß § 32 ...
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026  III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter (Do, 30 Jul 2026)
1. NV: Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.(Rn.16)(Rn.26)(Rn.29)2. NV: Die Absolvierung einer 520 Stunden umfassenden Ausbildung zum Rettungssanitäter mit abschließender Prüfung führt noch nicht zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.(Rn.16)(Rn.35)(Rn.40)3. NV: Die Legaldefinition ...
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 22.04.2026  III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter (Do, 30 Jul 2026)
1. NV: Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.(Rn.17)(Rn.27)(Rn.30)2. NV: Die Absolvierung einer 520 Stunden umfassenden Ausbildung zum Rettungssanitäter mit abschließender Prüfung führt noch nicht zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.(Rn.17)(Rn.36)(Rn.41)3. NV: Die Legaldefinition ...
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Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des BFH vom 22.04.2026 - III R 7/24 - Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter (Do, 30 Jul 2026)
1. NV: Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.(Rn.18)(Rn.29)(Rn.32)2. NV: Die Absolvierung einer 520 Stunden umfassenden Ausbildung zum Rettungssanitäter mit abschließender Prüfung führt noch nicht zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.(Rn.18)(Rn.29)(Rn.38)3. NV: Die Legaldefinition ...
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Vorsteuerabzug aus Beratungskosten zur Geltendmachung von Schadensersatz (Do, 30 Jul 2026)
Ein Unternehmer, der eine Leistung bezieht, um eine Forderung, die ihren Entstehungsgrund in einer --gegebenenfalls auch nur beabsichtigten, jedoch nicht ausgeübten-- unternehmerischen Tätigkeit hat, durchzusetzen, ist aus dieser Leistung zum Vorsteuerabzug berechtigt.(Rn.13)(Rn.15)
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Kein Verbrauch der Erstausbildung durch Ausbildung zum Rettungssanitäter (Do, 30 Jul 2026)
1. Der Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung im Sinne des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) setzt einen Abschluss nach einer grundsätzlich mindestens einjährigen Ausbildungsdauer voraus.(Rn.22)(Rn.32)(Rn.35)2. Die Absolvierung einer 520 Stunden umfassenden Ausbildung zum Rettungssanitäter mit abschließender Prüfung führt noch nicht zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung gemäß § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG.(Rn.22)(Rn.32)(Rn.41)3. Die Legaldefinition in § 9 Abs. ...
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