Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
Anwaltskanzlei Dr. Beck GbRRechtsanwälte u. Fachanwälte

Erbrecht

Mit dem Erbrecht kommt jeder Mensch einmal in Berührung, sei es, weil er Erbe geworden ist, weil er kein Erbe geworden ist oder weil er etwas zu vererben hat.

 

Da es meist um Fragen mit weit reichenden finanziellen Auswirkungen geht, sollte sowohl bereits vor einem Erbfall, und sofort nach dem Erbfall Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch genommen werden.

 

Die erbrechtlichen Vorschriften, aber auch Gestaltungsmöglichkeiten, sind vielfältig und kompliziert. Wir helfen Ihnen, Ansprüche nach einem Erbfall geltend zu machen, erfolgreich durchzusetzen, aber auch abzuwehren, da wir beide Seiten der Interessenlage kennen.

 

Dem Streit der Erben kann durch eine sinnvolle Testamentsgestaltung vorgebeugt werden. Wenn Sie nicht möchten, dass sich Ihre Kinder nach Ihrem Tod um das Erbe streiten, können wir Ihren "Letzten Willen" juristisch so formulieren, dass er auch erfüllt wird.
 
Die wichtigsten Problemfelder im Erbrecht, vor und nach einem Erbfall, ergeben sich bei

  • Testamentsgestaltung, Gemeinschaftliches Testament
  • Gestaltung und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
  • Betreuungsverfügung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
  • Erbauseinandersetzung bei Bestehen einer Erbengemeinschaft
  • Geltendmachung, Durchsetzung und auch Abwehr von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen
  • Anordnung von Testamentsvollstreckung, Ansprüchen aus Vermächtnissen, Ausschlagung des Erbes, Erteilung eines Erbscheines und Umschreibung des Grundbuches
  • Erbschafts- und Schenkungssteuer
  • allen Fragen "Rund um die Beerdigung", von der Totenfürsorge bis zu den Beerdigungskosten

 

Bei der Testamentsgestaltung wird die eigene Vermögensnachfolge geplant und so geregelt, dass Angehörige und insbesondere der Ehepartner oder auch nichteheliche Lebensgefährte so abgesichert werden, wie es den eigenen Vorstellungen entspricht.

 

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die oftmals den Interessen derer, die einem nahe stehen, nicht gerecht wird. Meist soll zunächst der Ehegatte vor den Kindern bevorzugt werden, dem Lebensgefährten steht kein gesetzliches Erbrecht zu. Gerade in den immer häufigeren Patchwork-Familien ist eine testamentarische Gestaltung unumgänglich, um den Zufällen der gesetzlichen Erbfolge zu begegnen. Pflichtteilsstrafklauseln können oft "enterbte" Kinder davon abbringen, Pflichtteilsansprüche gegen den überlebenden Ehegatten geltend zu machen.
 
Im Wege der Vorweggenommenen Erbfolge können bei Vorliegen bestimmter Interessenlagen oder steuerlicher Gesichtspunkte bereits Fakten geschaffen werden, zukünftige Erben bereits zu Lebzeiten abzusichern.

 

Die vielseitigen Anliegen und Interessen müssen in Einklang gebracht werden, auch das Sicherungsinteresse der Übertragenden. Nur ungerne werden Eltern ihr Hausgrundstück gänzlich ungesichert auf die Kinder übertragen, ohne die Gewißheit zu haben, von ihnen nicht später vor die Türe gesetzt zu werden. Steuerliche Vorteile allein dürfen hier nicht im Vordergrund stehen, die Eltern sollten ihre Lebensleistung nicht ohne Not und Absicherung weggeben. Sinnvolle Unternehmensnachfolgeregelungen dagegen sind unabdingbar, um die Lebensleistung des Einzelunternehmers an nachfolgende Generationen weiterzugeben und so zu erhalten.
 
Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung  sollten individuell besprochen und entworfen werden. Gerade wenn es um die Formulierung der Wünsche und Bedürfnisse geht, welche medizinischen Maßnahmen man wünscht, wenn man nicht mehr selbst entscheiden kann, sollte nicht auf irgendwelche Vordrucke zurückgegriffen werden, in denen man durch "Ankreuzen" von vorformulierten Feldern die vielleicht wichtigsten Entscheidungen am Ende seines Lebens trifft. Hier kann eine individuelle Beratung und Gestaltung gerade einer Patientenverfügung einen Großteil der Angst vor einer möglichen späteren Unfähigkeit zur eigenen Entscheidung beseitigen.
 
Eine Erbengemeinschaft sucht man sich nicht wie die Mitgliedschaft in einem Verein aus, plötzlich befindet man sich mittendarin. Von Natur aus ist die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt, jeder Miterbe kann jederzeit die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verlangen. Wenn die Miterben zerstritten sind, ist oft die Mithilfe und Vermittlung von außenstehenden Fachleuten unumgänglich, damit eine außergerichtliche Einigung, von der alle Miterben nur profitieren können, doch noch erreicht werden kann. Ein Streit unter Miterben wird meist nur noch nach emotionalen Gesichtspunkten geführt, die wirtschaftliche Vernunft bleibt dabei gänzlich auf der Strecke. Wir können mit sinnvollen Lösungsvorschlägen dabei helfen, dass das Vermögen des Erblassers nicht durch langwierige Gerichtsverfahren aufgezehrt wird.
 
Nirgendwo sonst im Erbrecht prallen die gegensätzlichen Interessen der Beteiligten so aufeinander, wie im Pflichtteilsrecht. Der übergangene Erbe und damit Pflichtteilsberechtigte möchte so viel wie möglich durchsetzen, der nach seiner Meinung zu Recht eingesetzte Erbe so wenig wie möglich abgeben. Da wir beide Interessenlagen und Rechtspositionen im ständigen Wechsel kennen, können wir beide Seiten kompetent vertreten, sowohl in der Geltendmachung und Durchsetzung aller berechtigten Ansprüche, als auch in der Abwehr und Reduzierung von überzogenen Forderungen. Dabei gibt auch gerade das Pflichtteilsrecht Möglichkeiten der steuerlichen Gestaltung im Einvernehmen mit dem Erben, nicht immer muß eine Pflichtteilsangelegenheit streitig geführt werden.
 
Bei der Anordnung einer Testamentsvollstreckung beraten wir den Testamentsvollstrecker bei der Ausübung seines Amtes und der Erfüllung seiner vielfältigen Verpflichtungen gegenüber den Erben, für die Erben sorgen wir dafür, dass der Testamentsvollstrecker seiner gesetzlichen Verpflichtung u.a. auf Rechnungslegung und Rechenschaft nachkommt. Bei der Anordnung von Vermächtnissen durch den Erblasser in einem Testament bestehen für den Bedachten Ansprüche auf Erfüllung, die gegen den Erben durchgesetzt werden müssen. Die Ausschlagung der Erbschaft kann bei einem überschuldeten Nachlaß sinnvoll sein, um einer Eigenhaftung mit seinem gesamten Vermögen zu entgehen, hier ist wegen der kurzen Frist eine schnellstmögliche Beratung und Aufklärung unverzichtbar. Entscheidungen müssen oftmals sehr schnell getroffen werden. Bei der Beantragung und Erteilung eines Erbscheines, wenn er denn erforderlich ist, und der Umschreibung des Grundbuches bei im Nachlaß befindlichen Immobilien sind wir Ihnen kompetent behilflich.
 
Fragen der Erbschafts- und Schenkungssteuer betreffen sowohl die Testamentsgestaltung, die Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge, aber auch der Erbe will meist vorab wissen, welche steuerliche Last möglicherweise auf ihn zukommt. Die Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte sind gerade im Gestaltungsbereich unverzichtbar, hier können wir Sie über die geänderten Bewertungs- und Steuergesetze kompetent beraten, damit die vorhandenen Steuerfreibeträge optimal ausgenutzt werden können, so lange Sie dies noch beeinflussen können. Gerade für die Unternehmensnachfolge ist die steuerliche Bewertung und Gestaltung existentiell.
 
Alle übrigen Fragen "rund um die Beerdigung", angefangen von der Frage, wer berechtigt oder auch verpflichtet ist, den Verstorbenen zu bestatten, wer Inhaber der Totenfürsorge ist, wer die Kosten der Beerdigung tragen muß, stellen sich in jeder Erbangelegenheit, in der sich die Angehörigen und/oder Erben nicht einig sind. Oftmals geht es auch um Regressforderungen des Sozialhifeträgers, meist schon zu Lebzeiten des zukünftigen Erblassers wegen der Rückforderung früherer Schenkungen. Bei allen diesen Problemen können wir Sie kompetent beraten und vertreten, Lösungsmöglichkeiten anbieten.
 
Es betreut Sie unser Fachanwalt für Erbrecht

 

Rechtsanwalt Stephan Thiel

Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

Neusser Straße 24

Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

Durchwahlnummern

anwalt@advobeck.de

von 8.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

Druckversion | Sitemap
© Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR - Rechtsanwälte - Fachanwälte - Strafverteidiger - Jülich, Düren, Aachen, Köln, Düsseldorf, Neusser Str. 24, 52428 Jülich, Tel 02461 93550, Telefax 02461 935510