Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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Unfall - was tun?

Warnblinklicht einschalten und Unfallstelle sichern

Schalten Sie das Warnblinklicht Ihres Fahrzeuges an, Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.

 

Falls erforderlich Erste Hilfe leisten und Rettungswagen 110 oder 112 rufen

 

Polizei verständigen

Auch bei kleineren Blechschäden empfehlen wir die Polizei zu verständigen, da der Schädiger im Nachhinein oftmals die Verursachung bestreitet, den Schaden seiner Versicherung nicht meldet oder sogar keinen Versicherungsschutz nachweisen kann.

Personalien aller Unfallgegner austauschen

Sollte die Polizei den Unfall nicht aufnehmen, tauschen Sie die Personalien aller Unfallgegner aus (Name und Anschrift von Fahrzeugführer und Fahrzeughalter, amtliche Kennzeichen der Fahrzeuge, Haftpflichtversicherungen/Versicherungsnummern der Fahrzeuge).  

 

Zeugen suchen und Fotos anfertigen

Notieren Sie Name und Anschrift von Zeugen und machen Sie Fotos von den beschädigten Fahrzeugen und der Unfallstelle.

 

Keine Erklärungen und kein Schuldanerkenntnis abgeben

Auf keinen Fall ein Schuldanerkenntnis abgeben. Sollte die Möglichkeit einer Mitschuld Ihrerseits bestehen, geben Sie auch keine Erklärungen ab. Sie sind dazu nicht verpflichtet. Weder gegenüber der Polizei, noch gegenüber den anderen Beteiligten.

 

Verkehrsanwalt einschalten

Sofern Sie sich unsicher sein sollten, wie Sie sich verhalten sollen, setzen Sie sich sofort von der Unfallstelle aus mit uns unter der Rufnummer 02461 4088 in Verbindung. Unter dieser Nummer erreichen Sie 24h am Tag und 365 Tage im Jahr einen Rechtsanwalt.

 

Spätestens wenn Sie zu Hause angekommen sind, sollten Sie sich mit uns in Verbindung setzen oder unsere Online - Formulare nutzen.

 

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten der Regulierung und übernehmen die gesamte Schadensabwicklung.

 

WICHTIG:

 

Setzen Sich sich auf keinen Fall mit dem gegnerischen Versicherer in Verbindung und verweisen Sie diesen an Ihren Anwalt, sofern dieser sich bei Ihnen meldet. Eine getroffene Vereinbarung mit dem gegnerischen Versicherer kann zu erheblichen Nachteilen für Sie führen.

 

Unsere Empfehlung:

 

Unsere Notrufnummer 02461 4088 im Handy speichern und im Zweifel sofort anrufen. Gehen Sie kein Risiko ein!

 

Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

Neusser Straße 24

Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

Durchwahlnummern

anwalt@advobeck.de

von 8.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

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