Das Rechtsgebiet des allgemeinen Zivilrecht ist sehr umfassend und beschäftigt sich mit den Rechtsfragen der Schuldverhältnisse und den Ansprüchen aus Verträgen.
Herausgehoben sei hier insbesondere die Betreuung im
Hinzu kommen sachenrechtliche Fragestellungen, die sich aus den Schuldverhältnissen ergeben wie die Betreuung im Eigentums-, Grundschuld- und Hypothekenrecht.
Nach den Urteilen das Bundesgerichtshofes XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14 haben Verbraucher Anspruch auf Erstattung der Bearbeitungsgebühren für Darlehensverträge.
Dieser Anspruch konnte für Verträge, die ab dem 29. Oktober 2004 geschlossen wurden bis zum Ende des Jahres 2014 geltend gemacht werden.
Von dieser Rechtsprechung profitieren nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer. Der Erstattungsanspruch ist nicht auf Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehen beschränkt, er betrifft z.B. auch Leasingverträge.
Prüfen Sie daher in Ihrem Interesse ganz schnell, ob Sie zu Unrecht eine Bearbeitungsgebühr bei einem Darlehensvertrag oder Leasingvertrag gezahlt haben. Die Zeit drängt....