Ein berechtigter Mietminderungsanspruch schlägt sich in voller Mietminderungshöhe auch in voller Höhe auf die Betriebskostenabrechnung nieder, unabhängig von der Frage, ob der Mangel fortbesteht oder nicht.
BGH - Urteil vom 13.04.2011 - VIII ZR 223/10
Entscheidung (Entnommen der BGH Website)