Wir vertreten Urlauber gegen Reise- und Flugunternehmen, wenn der Urlaub nicht den gebuchten Anforderungen entsprach oder Verkehrsmittel Verspätung hatten. Wenn es um Flugausfall, Flugverspätung, Flugverzögerung, Flugannullierung oder Gepäckverlust geht, dann machen wir Ihre Ansprüche geltend.
Neben Minderungsansprüchen steht dem Reisenden oftmals auch ein Schadenersatzanspruch zu. Dabei sind jedoch Fristen zu beachten, so dass wir dringend dazu raten, sofort nach der Reise einen Anwalt zu kontaktieren.
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