Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
Anwaltskanzlei Dr. Beck GbRRechtsanwälte u. Fachanwälte

Bußgeldrecht

Die meisten Bußgeldbescheide (56 %) sind fehlerbehaftet. Wir finden für Sie diese Fehler und erreichen in vielen Fällen die Einstellungen des Verfahrens.

 

Wichtiger Hinweis: 

 

Als Betroffener oder Beschuldigter müssen Sie gegenüber der Polizei zur Sache keine Angaben machen, ohne vorher Ihren Anwalt zu fragen.

 

Sagen Sie nichts! Sie wissen nicht, was davon später in der Akte steht.

 

Wir vertreten Sie bei allen Problemen aus dem

 

Fahrerlaubnisrecht

Fahrverbot

Entzug der Fahrerlaubnis

 

Ordnungswidrigkeitenrecht

Geschwindigkeitsüberschreitung

Rotlichtverstoß

Abstandsunterschreitung

 

Verkehrsstrafrecht

Vorwurf des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (Fahrerflucht)

Trunkenheit im Straßenverkehr

Fahren ohne Fahrerlaubnis 

fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr

 

Um das beste Ergebnis für Sie herausholen zu können, setzen Sie sich sofort mit uns unverbindlich in Verbindung.

 

Frau Deforné  Tel. 02461 9355-17

Frau Kremer  Tel. 02461 9355-20

 

Aktueller Hinweis

 

Leivtec XV3 - und es gibt doch Zweifel ... - immer noch ... 

 

Lange Zeit galt das Messverfahren Leivtec XV3 als zuverlässig und Gerichte sahen keinen Anlass - da es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt - überhaupt einen Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens statt zu geben. Anders das Amtsgericht Jülich in einem von uns geführten Verfahren, nachdem ein über 50 Seiten umfassender Beweisantrag im Rahmen der Hauptverhandlung gestellt wurde.

 

Das Amtsgericht Jülich hat in seinem Urteil vom 08.12.2017 entschieden, dass bei der Zulassung des Geschwindigkeitsmessgerätes LEIVTEC XV3 nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Aus diesem Grund sind derartige Geschwindigkeitsmessungen nicht verwertbar. Wir raten Ihnen, gegen entsprechende Bußgelbescheide Winspruch einzulegen.

 

 

Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

Neusser Straße 24

Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

Durchwahlnummern

anwalt@advobeck.de

von 8.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

Druckversion | Sitemap
© Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR - Rechtsanwälte - Fachanwälte - Strafverteidiger - Jülich, Düren, Aachen, Köln, Düsseldorf, Neusser Str. 24, 52428 Jülich, Tel 02461 93550, Telefax 02461 935510