Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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Was ist ein Fachanwalt?

Das Recht zur Führung der Bezeichnung „Fachanwalt" wird von der zuständigen Rechtsanwaltskammer auf Antrag an Anwälte verliehen. Es gibt Fachanwälte für

 

Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Bau- und Architektenrecht, Erbrecht, Familienrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Handels- und Gesellschaftsrecht, Informationstechnologierecht, Insolvenzrecht, Medizinrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht, Transport- und Speditionsrecht, Urheber- und Medienrecht, Verkehrsrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht.

 

Fachanwalt kann nur werden, wer der Rechtsanwaltskammer zusätzliche theoretische Ausbildungen mit schriftlichen Prüfungen und eine mehrjährige praktische Anwaltstätigkeit nachgewiesen hat.


Nach Verleihung der Fachanwaltsbezeichnung behält der Anwalt in Zukunft dieses Recht nur, wenn er der Rechtsanwaltskammer in jedem Jahr die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nachgewiesen hat. Die Pflichtfortbildung für Fachanwälte hat sich ab 2015 von 10 auf 15 Stunden erhöht.


Die Fachanwaltsordnung regelt im Einzelnen, welche Voraussetzungen der Anwalt erfüllen muss, um die Bezeichnung „Fachanwalt" führen zu dürfen.

  • Besondere theoretische Kenntnisse
  • Besondere praktische Erfahrungen
  • Nachweis regelmäßiger Fortbildung

Es darf also nicht jeder Anwalt eine Fachanwaltsbezeichnung führen. Außerdem ist das Führen von mehr als zwei Fachanwaltsbezeichnungen nicht erlaubt. Häufig werden daher

  • Tätigkeitsschwerpunkte,
  • Interessenschwerpunkte oder
  • Schwerpunkte

der Tätigkeit aufgezählt. Eine Zusatzausbildung steht hinter diesen Begriffen aber nicht. Diese Angeben beruhen auf einer Selbsteinschätzung der jeweiligen Anwälte.


Alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei haben das Recht einen oder mehrere Fachanwaltsbezeichnungen zu führen.

 

Frau Silvia Rahm hat bereits zweimal die Fachanwaltslehrgänge im Familienrecht absolviert. Als Rechtsanwaltsfachangestellte kann sie keine Fachanwaltsbezeichnung führen. Sie ist seit 1989 in unserer Kanzlei tätig und hat besonderes Fachwissen auf dem Gebiet des Familienrechts erworben. Sie arbeitet bei uns ausschließlich in diesem Rechtsgebiet.

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Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

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und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

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