Haben Sie Sorgen, wenn Sie von den CD-Ankaufsabsichten der Finanzverwaltung hören? Befürchten Sie, dass es in Zukunft in keinem Land mehr ein Bankgeheimnis geben wird? Denken Sie daher über eine strafbefreiende Selbstanzeige nach?
Nach einer Selbstanzeige werden Sie zwar die hinterzogenen Steuern mit Zinsen nachentrichten müssen, haben dann aber Ruhe und können den versteuerten Rest Ihres Geldes ganz legal einsetzen. Das ist sicher besser, als ständig mit der Angst vor Entdeckung zu leben und die Lösung dieser Probleme Ihren Erben zu überlassen.
Ab einem Betrag von 100.000,00 € hinterzogener Steuer haben Sie mit einer Freiheitsstrafe zu rechnen, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ab einer Million € hinterzogener Steuern hätten Sie die Strafe in der Regel abzusitzen.
Falls Sie beabsichtigen Selbstanzeige zu erstatten, sollten Sie sofort den Rat eines Anwalts einholen. Rechtsfragen wie die strafrechtliche Verjährung und die steuerliche Festsetzungsverjährung sowie die praktische Abwicklung der abzugebenden Erklärungen sind vorab zu klären.
Wenn Sie ohne Beratung aus Unkenntnis heraus eine unvollständige oder halbherzige Selbstanzeige abgeben, oder gar beim Zusammenstellen der Unterlagen erwischt werden, zahlen Sie die Steuern nach, erreichen aber die gewünschte Straffreiheit nicht.
Kündigen Sie daher niemandem Ihre beabsichtigte Selbstanzeige an, nicht der Rechtsschutzversicherung und nicht Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt. Sprechen Sie auch Ihren Steuerberater noch nicht darauf an.
Der Bundestag hat am 17.03.2011 die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige verschärft. Straffreiheit wird künftig schwerer zu erlangen sein und wird oft teurer.
Zum 1.1.2015 wird die Selbstanzeige voraussichtlich abermals
verschärft. Die Strafzuschläge sollen erheblich ausgeweitet und um bis zu 400% angehoben werden. Ferner soll der sog. Berichtigungsverbund, auf den sich die Selbstanzeige
erstrecken muss, in allen Fällen auf 10 Jahre ausgedehnt werden. In den meisten Fällen ist daher eine Selbstanzeige nach aktuellem Recht sowohl unter steuerlichen als auch unter strafrechtlichen
Gesichtspunkten vorteilhafter.
In diesen Fragen berät Sie bei uns Rechtsanwalt Dr. Beck.