Effektive Strafverteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Sobald der Beschuldigte Kenntnis davon erlangt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, sollte er einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuziehen.
Wir beraten und vertreten die Betroffenen im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Strafverfahren.
Da beim ersten Kontakt mit der Polizei / Staatsanwaltschaft wichtige Entscheidungen für eine effektive Verteidigung getroffen werden müssen, erreichen Sie uns im Notfall rund um die Uhr unter 02461 4088.
Unsere Tätigkeitsbereiche:
Machen Sie als Betroffener oder Beschuldigter gegenüber der Polzei keine Angaben, erst recht keine spontanen.
Sie haben das Recht zuerst mit Ihrem Anwalt zu sprechen! Teilen Sie freundlich mit, dass Sie sich schriftlich äußern werden.
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