Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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Strafrecht

Effektive Strafverteidigung beginnt nicht erst im Gerichtssaal. Sobald der Beschuldigte Kenntnis davon erlangt, dass gegen ihn ein Ermittlungsverfahren läuft, sollte er einen Rechtsanwalt als Verteidiger hinzuziehen. 

Wir beraten und vertreten die Betroffenen im Ermittlungsverfahren, Zwischenverfahren und Strafverfahren.

 

Da beim ersten Kontakt mit der Polizei / Staatsanwaltschaft wichtige Entscheidungen für eine effektive Verteidigung getroffen werden müssen, erreichen Sie uns im Notfall rund um die Uhr unter 02461 4088.

 

Unsere Tätigkeitsbereiche:

 

  • Strafrecht 
  • Strafverteidigung
  • Insolvenzstrafrecht
  • Wirtschaftsstrafrecht
  • Steuerstrafverteidigung/ Selbstanzeigeberatung
  • Medizinstrafrecht
  • Kapitalstrafsachen
  • Betäubungsmittelstrafrecht
  • Arbeitsstrafrecht
  • Umweltdelikte
  • Berufung / Revision / Wiederaufnahme
  • Vorbeugende Beratung von Unternehmern
  • Nebenklagevertretung
  • Verkehrsstrafsachen
  • Ordnungswidrigkeiten
  • Führerscheinentzug

 

Machen Sie als Betroffener oder Beschuldigter gegenüber der Polzei keine Angaben, erst recht keine spontanen.

Sie haben das Recht zuerst mit Ihrem Anwalt zu sprechen! Teilen Sie freundlich mit, dass Sie sich schriftlich äußern werden.

Verteidigung in allen strafrechtlichen Angelegenheiten. Strafrecht Strafverteidiger Pflichtverteidigung Strafsache Ermittlungsverfahren Hauptverfahren Hauptverhandlung Beschuldigter Beschuldigtenvernehmung Verteidiger

 

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Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

Neusser Straße 24

Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

Durchwahlnummern

anwalt@advobeck.de

von 8.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

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