Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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Arbeitsrecht

Kündigungsrechtliche Probleme können häufig durch eine angemessene Abfindung beendet werden, ohne dass dafür jahrelang prozessiert werden muss. Unser Anliegen ist es, für Sie ein optimales Ergebnis unter Berücksichtigung Ihrer Risikobereitschaft und Ihres Interesses an Planungssicherheit zu erzielen.

Wir beraten und vertreten im Individual- und im kollektiven Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, also Arbeiter, Angestellte, "freie Mitarbeiter", leitende Angestellte, Geschäftsführer, Unternehmen, Betriebsräte, Personalvertretungen und Jugendvertretungen.

 

  • Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen
  • Ausarbeitung von Arbeitsverträgen
  • Arbeitsplatzgestaltung
  • Fragen der Arbeitnehmerüberlassung
  • Zusammenarbeit mit betrieblichen und überbetrieblichen Arbeitnehmervertretungen
  • Interessenausgleich und Sozialplan
  • Kündigungsschutzverfahren
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Abfindungen für den Verlust des Arbeitplatzes
  • Zeugnisse

 

Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.

 

Dissertation Dr. Beck 1987:

 

"Die Mitbestimmung des Betriebsrates bei der Einführung und Anwendung der Personalinformationssysteme: Zur Anwendbarkeit des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG"

 

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen betrifft die betriebliche Datenverarbeitungstechnik, wenn Informationen gespeichert und ausgewertet werden, die in ihrem Verwendungszusammenhang etwas über Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer aussagen. Diese These wird u.a. gestützt durch eine Wortinterpretation von «überwachen», die auch mit dem Schutzzweck der Norm übereinstimmt. Dispositive Personalplanung mittels EDV, Leistungs- und Fehlzeitenanalyse, selbst administrative Abrechnung und Personaldatenverwaltung darf nach derzeitiger Rechtslage nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen. - Und das ist heute noch so.

 

Es betreuen Sie zwei Fachanwälte:

 

Dr. Friedhelm Beck

 

Christian Österreicher

 

 

Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

Neusser Straße 24

Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

Durchwahlnummern

anwalt@advobeck.de

von 8.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

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