Kündigungsrechtliche Probleme können häufig durch eine angemessene Abfindung beendet werden, ohne dass dafür jahrelang prozessiert werden muss. Unser Anliegen ist es, für Sie ein optimales Ergebnis unter Berücksichtigung Ihrer Risikobereitschaft und Ihres Interesses an Planungssicherheit zu erzielen.
Wir beraten und vertreten im Individual- und im kollektiven Arbeitsrecht sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, also Arbeiter, Angestellte, "freie Mitarbeiter", leitende Angestellte, Geschäftsführer, Unternehmen, Betriebsräte, Personalvertretungen und Jugendvertretungen.
Bei Rechtsstreitigkeiten vertreten wir unsere Mandanten vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht.
Dissertation Dr. Beck 1987:
Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung und Anwendung technischer Überwachungseinrichtungen betrifft die betriebliche Datenverarbeitungstechnik, wenn Informationen gespeichert und ausgewertet werden, die in ihrem Verwendungszusammenhang etwas über Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer aussagen. Diese These wird u.a. gestützt durch eine Wortinterpretation von «überwachen», die auch mit dem Schutzzweck der Norm übereinstimmt. Dispositive Personalplanung mittels EDV, Leistungs- und Fehlzeitenanalyse, selbst administrative Abrechnung und Personaldatenverwaltung darf nach derzeitiger Rechtslage nicht ohne Zustimmung des Betriebsrates erfolgen. - Und das ist heute noch so.
Es betreuen Sie zwei Fachanwälte: