Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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Schadensmanagement im Autohaus - Kompetenz nutzen

Das am 01.07.2008 in Kraft getretene Rechtsdienstleistungs-gesetz ermöglicht eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem geschädigten Kunden, den Autohäusern und den Verkehrsanwälten.

 

Ein professionelles Schadensmanagement im Autohaus in Zusammenarbeit mit einem Verkehrsanwalt bietet dem Autohaus gerade in Zeiten rückläufiger Zulassungszahlen von Neufahrzeugen eine Chance Umsatzrückgängen entgegenzuwirken.

 

Leider kürzen die KFZ-Versicherer immer wieder Positionen bei der Unfallregulierung, wie z.B. bei den Reparaturkosten, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen. Dagegen muss man sich zur Wehr setzen. Ein hoher Restwert oder eine hohe Wertminderung können Anreize für eine Neuanschaffung sein. Ein spezialisierter Verkehrsanwalt kennt die Rechte der Geschädigten und setzt sämtliche Ansprüche schnell und effektiv durch.

 

Ihr Kunde kann den Unfallbogen und die Vollmachten bereits bei Ihnen im Autohaus ausfüllen und unterschreiben, Sie faxen uns alles und wir setzen uns, sofern noch Fragen offen sein sollten, mit Ihrem Kunden in Verbindung. Bei komplizierten Fällen kommen wir auch zu Ihnen ins Autohaus.

 

Darüber hinaus bieten wir für Ihre Service-Mitarbeiter kostenlose Schulungen in Ihrem Hause an, damit Ihren Kunden schnell und kompetent geholfen wird. So haben Sie die Chance, sich positiv von der Konkurrenz abzuheben und Ihre Kunden dauerhaft an Sie zu binden. Je reibungsloser die Unfallregulierung, je zufriedener ist auch Ihr Kunde.

 

Gerne erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch die Möglichkeiten und Vorteile einer Zusammenarbeit. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Besprechungstermin. Wir kommen gerne zu Ihnen ins Autohaus.

Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

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Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

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und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

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