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Wirksamkeit eines Testamentes

Das OLG Hamm hat die Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Testaments in einem Verfahren überprüft. 



Dabei führte das Gericht aus, dass es bei aus mehreren Blättern bestehenden Testamenten ausreichend sein kann, wenn auf dem letzten Blatt die Unterschrift des Erblassers vorhanden ist. Maßgebend für die Wirksamkeit des Testaments sei ein enger Zusammenhang und die einheitliche Erscheinung der Erklärung. Fehle der innere Zusammenhang bei mehreren aufgefundenen losen Blättern, so könne grds. nur das Papier, das vom Erblasser auch tatsächlich unterschrieben worden ist, Rechtswirkungen als Testament entfalten. Diesen inneren Zusammenhang verneinte das Oberlandesgericht in diesem Verfahren

 

OLG Hamm – Beschluss vom 19.09.2012 – I-15 W 420/11
Entscheidung entnommen NRW Justiz NRWE:
OLG Hamm - Wirksamkeit eines Testamentes
Oberlandesgericht Hamm, I-15 W 420:11.pd[...]
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Es berät und vertritt Sie: 

 

Stephan Thiel

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Erbrecht - Neuigkeiten

Mietschulden des Erblassers

 

Nach der Entscheidung des BGH vom 23.01.2013 sind Mietschulden eines Erblassers Nachlassverbindlichkeiten, für die man eine Bschränkung der Haftung auf den Nachlass erreichen kann. 

 

Entscheidung (Entnommen der BGH Website)

BGH Entscheidung 23.01.2013
BGH 2301.2013 viii_zr__68-12.pdf
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