Sie sind der Auffassung, ihrem Arzt ist ein Behandlungsfehler unterlaufen, Sie sind mit einer Behandlung nicht zufrieden.
Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche gegen den behandelnden Arzt geltend zu machen. Neben dem Ersatz der Behandungskosten steht Ihnen oftmals auch ein Schmerzensgeld zu. Dazu ist erforderlich, dass der Behandlungsfehler nachgewiesen wird. Um dies zu gewährleisten, ist schnelles Handeln erforderlich.
Wir raten daher, sich beim erstmaligen Auftreten von Komplikationen sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.
Es betreut Sie:
Rechtsanwalt Christian Österreicher