Anwaltskanzlei Dr. Beck GbR Rechtsanwälte u. Fachanwälte
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Arzt und Medizinrecht

Sie sind der Auffassung, ihrem Arzt ist ein Behandlungsfehler unterlaufen, Sie sind mit einer Behandlung nicht zufrieden.

 

Zögern Sie nicht, Ihre Ansprüche gegen den behandelnden Arzt geltend zu machen. Neben dem Ersatz der Behandungskosten steht Ihnen oftmals auch ein Schmerzensgeld zu. Dazu ist erforderlich, dass der Behandlungsfehler nachgewiesen wird. Um dies zu gewährleisten, ist schnelles Handeln erforderlich.

 

Wir raten daher, sich beim erstmaligen Auftreten von Komplikationen sofort mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen.

 

Es betreut Sie:

 

Rechtsanwalt Christian Österreicher

 

 

Anwaltskanzlei

Dr. Beck GbR

52428 Jülich

Neusser Straße 24

Tel. 02461 9355-0

Fax 02461 9355-10

Durchwahlnummern

anwalt@advobeck.de

von 8.00 bis 17.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Notdienst 02461 4088

Unsere Auszubildenden belegen bei der Prüfung zur RA-Fachangestellten meist sehr gute Plätze.

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