Vereidigte Buchprüfer haben die berufliche Aufgabe, Prüfungen auf dem Gebiet des betrieblichen Rechnungswesens, insbesondere Buch- und Bilanzprüfungen, durchzuführen (§ 129 Abs. 1 WPO).
Zu den wesentlichen Aufgaben des vereidigten Buchprüfers gehören somit die Prüfung der Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden
Jahresabschlusses.
Vereidigte Buchprüfer werden nicht mehr neu zugelassen. Der Beruf geht im Beruf des Wirtschaftsprüfers auf
Prüfung (* gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen):
- Jahresabschlüsse von mittelgroßen GmbH*
- Jahresabschlüsse von kleinen AG und GmbH
- Jahresabschlüsse von Personenhandelsgesellschaften
- Prüfungen bei bestimmten Kapitalerhöhungen*
- Prüfungen bei bestimmten Umwandlungen*
- Prüfungen nach der Makler- und Bauträgerverordnung*
- Sonderprüfungen, z.B. bei Unterschlagungen
- Geschäftsführungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen, z.B. bei Vereinen und Stiftungen
- Jahresabschlüsse von Stiftungen nach den Vorschriften der Landesstiftungsgesetze
- Testat gemäss § 11 a Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)*
- Erstellung von Jahresabschlüssen von Unternehmen sämtlicher Rechtsformen und Größenordnungen
Sachverständigentätigkeit:
- Betriebliches Rechnungswesen
- Bewertung kleiner und mittlerer Unternehmen
- Bemessung von Abfindungen
- Bewertung von Beteiligungen
- Bewertung von Zugewinnausgleich
- Zertifizierung nach ISO 9000 ff.
Treuhandtätigkeit
- Verwaltung von Vermögen
- Halten von Beteiligungen
- Ausüben von Gesellschafterrechten
- Testamentsvollstreckung
- Nachlassverwaltung
- Unternehmensinsolvenzen und -sanierungen
Steuerliche Beratung und Vertretung:
- steueroptimale Gestaltungen
- europäische Standortwahl
- Steuererklärungen
- Überprüfung von Steuerbescheiden
- Außenprüfungen
- außergerichtliche und gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren
- Steuerliche Bußgeldverfahren
- Steuerstrafverfahren