Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage (Thu, 29 Jan 2026)
NV: Die Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung --FGO--) wird nicht in einer den Erfordernissen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO genügenden Weise dargelegt,
wenn zwar Rechtsfragen formuliert werden, aber nicht dargelegt wird, warum die Beantwortung der Rechtsfragen zweifelhaft oder umstritten ist, sondern --umgekehrt-- erklärt wird, dass die
aufgeworfenen Rechtsfragen anhand der Rechtsprechung eindeutig zu beantworten seien.(Rn.11)(Rn.12)(Rn.13)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.11.2025 VIII R 22/23 - Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (Do, 29 Jan 2026)
NV: § 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der
Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte
Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der ...
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Keine Aussetzung nach § 74 FGO bei unzulässiger Klage (Do, 29 Jan 2026)
1. NV: Eine Aussetzung des Verfahrens nach § 74 der Finanzgerichtsordnung darf nur ausgesprochen werden, wenn die Sachentscheidungsvoraussetzungen des auszusetzenden Klageverfahrens erfüllt
sind.(Rn.16)2. NV: Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten
Zahlungsanspruchs vorliegt (Senatsurteil vom 12.12.2023 - VII R 60/20, BFHE 282, 506).(Rn.19)(Rn.20)(Rn.21)
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Spendenabzug bei Zuwendungen an eine in der Schweiz ansässige Stiftung (Do, 29 Jan 2026)
1. Die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union wird nicht dadurch verletzt, dass die steuerliche Berücksichtigung einer Spende an eine in
der Schweizerischen Eidgenossenschaft ansässige Stiftung den im Mitgliedstaat des Spenders geltenden nationalen Anforderungen unterworfen wird.(Rn.21)(Rn.22)2. Die Nachweispflicht, dass die sich aus
diesen Anforderungen ergebenden Voraussetzungen erfüllt sind, trifft bei Zuwendungen an eine ...
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Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 14.10.2025 - VII R 13/23 - Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht (Do, 29 Jan 2026)
NV: Im Fall der Durchfuhr von Röstkaffee durch das Steuergebiet hält derjenige den Kaffee in Besitz und wird Steuerschuldner nach § 17 Abs. 2 Satz 3 des Kaffeesteuergesetzes in der bis
31.10.2022 geltenden Fassung, der die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee ausübt.(Rn.16)(Rn.37)(Rn.38)
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Zum Besitz im Kaffeesteuerrecht (Do, 29 Jan 2026)
Im Fall der Durchfuhr von Röstkaffee durch das Steuergebiet hält derjenige den Kaffee in Besitz und wird Steuerschuldner nach § 17 Abs. 2 Satz 3 des Kaffeesteuergesetzes in der bis
31.10.2022 geltenden Fassung, der die unmittelbare Sachherrschaft über den Kaffee ausübt.(Rn.16)(Rn.37)(Rn.38)
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Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 25.11.2025 VIII R 22/23 - Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (Do, 29 Jan 2026)
§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der
Investmentanteile nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte
Alt-Anteile) darauf beruht, dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der ...
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Anforderungen an die Festsetzung eines Verspätungszuschlags im Jahr 2019; Rechtscharakter der FAQ-Corona des BMF vom 14.12.2021 und Vertrauensschutz (Do, 29 Jan 2026)
1. Die im Zuge der Corona-Pandemie für das Jahr 2019 durch Art. 97 § 36 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung gesetzlich verlängerten Fristen des § 149 Abs. 3 der
Abgabenordnung (AO) sind auch für die Festsetzung von Verspätungszuschlägen nach § 152 Abs. 2 Nr. 1 AO zu beachten.(Rn.21)2. Die Fristverlängerung durch das Einführungsgesetz zur
Abgabenordnung ist keine Fristverlängerung im Sinne des § 152 Abs. 3 Nr. 1 AO.(Rn.26)
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Zur Verfassungsmäßigkeit des Kriteriums der Haushaltszugehörigkeit beim Sonderausgabenabzug für Kinderbetreuungskosten (Do, 29 Jan 2026)
Der Senat ist nicht überzeugt, dass § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes insofern verfassungswidrig ist, als der Sonderausgabenabzug die Haushaltszugehörigkeit des
Kindes voraussetzt (vgl. bereits Senatsurteil vom 11.05.2023 - III R 9/22, BFHE 280, 465, BStBl II 2023, 861)(Rn.11)(Rn.15)(Rn.16). Dies gilt auch, soweit die Betreuungsaufwendungen
desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, nicht mehr durch den Freibetrag für den Betreuungs- ...
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Eingeschränkte Anwendung der investmentrechtlichen Teilfreistellung auf Veräußerungsverluste im Anwendungsbereich von § 56 InvStG (Do, 29 Jan 2026)
§ 20 Abs. 1 Satz 1 des Investmentsteuergesetzes --InvStG-- (Teilfreistellung bei Aktienfonds) ist nicht anzuwenden, soweit ein für die Zeit vom 01.01.2018 bis zur Veräußerung der Investmentanteile
nach neuem Recht ermittelter Veräußerungsverlust von vor dem 01.01.2018 angeschafften Investmentanteilen (ausgenommen bestandsgeschützte, vor dem 01.01.2009 angeschaffte Alt-Anteile) darauf beruht,
dass die fiktiven Anschaffungskosten zum 01.01.2018 die historischen Anschaffungskosten der ...
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